GOT HERE Array ( [strictly_necessary] => Array ( ) [functional] => Array ( ) [performance_analytics] => Array ( [0] => Array ( [0] => legacy [1] => [2] => ) ) [advertisement_targeting] => Array ( ) ) Käufer Information - Yara Skip to content
BROSCHÜRE
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Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden Teil einer eingeschworenen Gemeinschaft. Mit einem eigenen Customer Services-Team und attraktiven Vorteilen für die Eigentümerschaft bietet Andermatt Reuss alles, was Sie brauchen, um sich zu Hause zu fühlen.

Zahlungsplan +

Option A (ohne Zahlungsversprechen)

• CHF 50’000 werden fällig bei Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen.

• 25 % des Kaufpreises werden fällig bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Reservierungszahlung.

• 25 % des Kaufpreises werden nach Fertigstellung des Rohbaus fällig.

• 50 % werden bei der Eigentumsübertragung fällig (zzgl. allfälliger Mehrkosten).

Option B (bei Vorliegen eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Schweizer Bank).

• CHF 50’000 werden fällig bei Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen.

• 30 % des Kaufpreises werden fällig bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Reservierungszahlung.

• 70 % werden bei der Eigentumsübertragung fällig (zzgl. allfälliger Mehrkosten).

Im Kaufpreis enthalten +

Landanteil, Landerschliessung, Baukosten gemäss Baubeschreibung, Baunebenkosten wie Bewilligungen, Anschlussgebühren usw.

Kaufgebühren +

Grundbucheintrag und Notarkosten, die zum Notartermin anteilig zu Lasten der Kaufpartei gehen, belaufen sich für die Käuferin oder den Käufer auf 0,3 % des Kaufpreises (einschliesslich FF&E und OS&E sowie Parkplatzrechten).

Finanzierung +

Eine Hypothekenfinanzierung kann über zahlreiche Schweizer Banken aufgenommen werden, die ein spezielles Hypothekenprodukt für Yara-Apartments anbieten. Wir erleichtern Ihnen auf Anfrage gern die Kontaktaufnahme.

Lex Koller / Zweitwohnsitzgesetz +

Nach einem Beschluss der schweizerischen Regierung vom 21. Dezember 2007 sind Apartments und Wohnimmobilien in Andermatt Reuss von der durch die Lex Koller geforderten Sondergenehmigung ausgenommen. Das bedeutet, dass ausländische Investorinnen und Investoren ohne Sondergenehmigung und ohne Beschränkungen Wohnimmobilien in Andermatt Reuss erwerben können. Die Ausnahme gilt garantiert bis mindestens Ende 2040. Ausserdem sind Apartments in Andermatt Reuss nicht von den Bestimmungen des Zweitwohnsitzgesetzes betroffen (das den Bau von Zweitwohnsitzen auf 20 % der Gesamtzahl von Wohnimmobilien innerhalb einer Gemeinde beschränkt), da dieses Gesetz erst nach Genehmigung des Wohngebietsentwicklungsplans verabschiedet wurde.

Ausbauoptionen +

Für alle Wohnungen bieten wir eine aussergewöhnliche, sorgfältig designte Innenausstattung an. Als Käuferin oder Käufer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren persönlichen Wünschen und Ansprüchen entsprechend Ausbauvarianten zu wählen. Bitte beachten Sie, dass die Ausbauvarianten (sowie allfällige Optionen) vom Bauablauf abhängig sind und nur bei rechtzeitiger Bestellung realisiert werden können.

Vorbehaltsklausel +

Die Informationen in dieser Broschüre basieren auf dem aktuellen Planungsstand, den zugehörigen Berechnungen und dem aktuell gültigen Stand der schweizerischen Gesetzgebung. Wir behalten uns das Recht auf kleinere Änderungen vor. Die fotorealistischen Darstellungen der Gebäude sollen einen Eindruck von der geplanten Anlage vermitteln. Sie sind im Hinblick auf Materialien, Farben, Installationen, Bauentwurf, Umgebung und Landschaft nicht bindend. Die Andermatt Swiss Alps behält sich ausdrücklich das Recht vor, jede Art von Änderungen vorzunehmen (so müssen die in den Aussenbereichen verwendeten Material- und Farbkonzepte von den lokalen Behörden abgenommen und genehmigt werden).

Das Leben in Yara